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26

Okt.

Stimmungsmache mit Halbwahrheiten

Ich bin schon einigermaßen verblüfft, wie schlecht Journalisten der “Thüringer Allgemeinen” recherchieren, wenn ihre Artikel einzig und allein den Eindruck erwecken sollen, es wäre alles in trockenen Tüchern. Das Thema: Multifunktionsarena in Erfurt.

Um es klar zu stellen: Der Stadtrat hatte am 6.7.2011 in einem Grundsatzbeschluss (s. unten) zum Stadion beschlossen, den Betrag von 4,8 Millionen Euro bereitzustellen, WENN der Stadtrat ein Nutzungs- und Betreiberkonzept beschlossen hat. Das Konzept muss der Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) bis 31.10. 2011 vorlegen, es ist bis heute nicht klar wie 120 Veranstaltungen im zukünftigen Stadion stattfinden sollen. Folgekosten sind damit noch nicht abzuschätzen. Verschwiegen werden auch die Kosten für die Infrastruktur um eine solche Multifunktionsarena herum (Sanierung von Straßen, Parkplätze, Anwohnerschutz, Abriss Schalenhalle etc.), die in Erfurt im Moment bei bis zu 15 Millionen Euro angesetzt sind. Diese muss die Stadt ebenfalls übernehmen, der Oberbürgermeister hat schon erklärt, das Geld dafür nicht zu haben.

20.000 Unterschriften für den Stadionumbau sind ein Auftrag an den Stadtrat. Das Stadion muss saniert werden. Ob es aber ein Protzbau sein muss, ist eine ganz andere Frage, wenn einer Stadt 23 Millionen Euro fehlen. Und nicht zu vergessen: an einer „normalen“ Sanierung kann und darf sich auch das Land Thüringen beteiligen. Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) hat ja schon erklärt, dass ein Stadion eine wichtige Infrastruktur sei.

#Susanne Hennig

Dokumentierter Beschluss des Stadtrates - Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Erfurter Stadtrates am 06. Juli 2011:

“01 Der Stadtrat befürwortet grundsätzlich den Umbau des Steigerwaldstadions in eine multifunktionale und polyvalente Veranstaltungsstätte (Multifunktionsarena) als Basiseinrichtung der touristischen Infrastruktur für eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen (u.a. Konzerte, Musiktheater, Ausstellungen, Firmen- und Produktveranstaltungen, Freilichtkino, Tagungen, sportliche Nutzungen im Fußball und Leichtathletik sowie sonstige Nutzungen).

02 Dem Stadtrat ist dazu vor Einreichung des Fördermittelantrags ein Betreiber- und Nut- zungskonzept zur Abstimmung vorzulegen. Dieses Konzept soll sowohl ein Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen als auch die Absicherung des ÖPNV enthalten. In diesem Konzept sind Aussagen zu treffen, welche neuen überregionalen Angebote unterbreitet werden, um negative Auswirkungen auf vergleichbare Einrichtungen, wie z.B. die Messe zu vermeiden. Im Konzept ist dazustellen, dass die umgebaute Multifunktionsarena den technisch aktuellsten und zugleich wirtschaftlichsten Anforderungen an Energie-, Ressourcennutzungs- und Betriebskosteneffizienz genügt.

03 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung und weiteren möglichen Zuwendungsgebern Verhandlungen aufzunehmen, um schnellstmöglich ggf. bestehende förderrechtliche Fragen zu klären und eine verbindliche Förderzusage zu erhalten.

04 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Antrag zur Förder- richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW), so umgesetzt wird, dass der Stadt Erfurt in den Folgejahren keine Rückzahlungsverpflichtungen entstehen.

05 Der Mitleistungsanteil für das Vorhaben Multifunktionsarena aus dem städtischen Haus- halt oder dem Wirtschaftsplan des Erfurter Sportbetriebs wird mit maximal netto 4,8 Mio. € beziffert und darf nicht zu Lasten der anderen Sportstätten, der Schulen, der Kindergärten und Schulsporthallen in die Haushalte eingeordnet werden.
Voraussetzung dafür, dass der Eigenanteil für die Durchführung des Bauvorhabens einge- setzt wird, sind

a) die Bereitstellung von Fördermitteln für das Gesamtprojekt in der durch die Landesregierung angekündigten Größenordnung und b) ein förderunschädliches und nachhaltig wirtschaftlich umsetzbares Betreibungskonzept, durch das sich der städtische Zuschussbedarf für die Nutzung des Areals Steigerwaldstadion nicht erhöht. Dieses Konzept ist dem Stadtrat unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.10.2011, vorzulegen.

06 Bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung müssen die laufenden Betriebskosten für die Multifunktionsarena dargestellt werden. Gleichzeitig soll die Nutzung und Wirkung alternativer und erneuerbarer Energien zur Senkung der Betriebskosten untersucht und aufgezeigt werden.

07 Die im Zusammenhang notwendig werdenden Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere der Ausbau der Südeinfahrt, die Schaffung von Parkflächen, der Abriss der Schalenhalle die Umgestaltung des Stadionumfeldes und der Schutz der Wohngebiete im Umfeld des Stadions sind in das Gesamtprojekt zu integrieren, bezüglich der Planungs- und Erstellungskosten zu beziffern und umzusetzen.

08 Der Stadtrat ist über den Projektfortschritt quartalsweise zu informieren.

09 Die Durchführung des Gesamtprojektes (Ziffern 1 - 8) steht unter dem Vorbehalt der Schaffung der haushalterischen Voraussetzungen. Über diese Fassung ließ der stellvertretende Stadtratsvorsitzende abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 40 // Nein-Stimmen: 0 // Enthaltungen: 6 // Somit beschlossen.”

  1. von kommunalbuero gepostet